​
Bitte beachten Sie unsere neuen Bürozeiten. Mo.-Fr. 09:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00
Pflegegrade
Die Pflegeversicherung in Deutschland basiert auf einem System von Pflegegraden, das im Zuge der Pflegereform 2017 eingeführt wurde. Diese Pflegegrade dienen der Bewertung des individuellen Pflegebedarfs von Menschen, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Hier ist eine kurze Übersicht über die Pflegegrade:
​
Pflegegrad 1:
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 haben geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Sie benötigen Hilfe bei der Bewältigung von mindestens zwei pflegebedingten Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege, Ernährung). Pflegeleistungen werden in Form von ambulanten Pflegegeldern oder Sachleistungen gewährt.
Pflegegrad 2:
Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 haben erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Sie benötigen Hilfe bei der Bewältigung von mindestens drei pflegebedingten Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Leistungen umfassen häusliche Pflegehilfen, Tages- und Nachtpflege, sowie Pflegegeld oder Sachleistungen.
Pflegegrad 3:
Pflegebedürftige im Pflegegrad 3 haben schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Sie benötigen Hilfe bei der Bewältigung von mindestens vier pflegebedingten Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Leistungen umfassen häusliche Pflegehilfen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegegeld oder Sachleistungen.
Pflegegrad 4:
Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 haben schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Sie benötigen Hilfe bei der Bewältigung von mindestens fünf pflegebedingten Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Leistungen umfassen häusliche Pflegehilfen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegegeld oder Sachleistungen.
Pflegegrad 5:
Pflegebedürftige im Pflegegrad 5 haben schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Sie benötigen Hilfe bei der Bewältigung von mindestens sechs pflegebedingten Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Leistungen umfassen häusliche Pflegehilfen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegegeld oder Sachleistungen. Zusätzlich können Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Entlastung der Pflegepersonen in Anspruch genommen werden.